Eingabe Untersuchung
  Aktivität für die Untersuchung von Kindern  
   geplante Untersuchung:
geplante Untersuchung:
Auswahl:
Untersuchung die durchgeführt werden soll.
 
Gewicht des Kindes:
Auswahl:
Körpergewicht des Kindes

HINWEIS: ab 70kg soll die für Erwachsene vorgesehene Aktivität verwendet werden!
kg  
   Applikation:
Aktivität für das Kind: MBq  
© Dr. Franz König
  Daten  
   Herkunft der zur Berechnung verwendeten Daten:
eingegebene Untersuchung:  
verwendete Klasse:  
verwendete Grundaktivität:  
verwendete Mindestaktivität:  
verwendeter Faktor:  
empfohlene Aktivität nach Dosage Card:  
Diagnostischer Referenzwert MedStrSchVO:
Anzeige:
Diagnostischer Referenzwert für Österreich (nach MedStrSchV)

HINWEIS: ist der diagnostische Referenzwert geringer als die nach EANM empfohlene Aktivität, soll die geringere Aktivität appliziert werden!
 
 
  Kurzanleitung:  
     
  Eine Verwendung dieser Seite kann nur mit eingeschaltetem Verstand erfolgen! Soll heißen: keine Garantie auf Richtigkeit der Ergebnisse und der zugrundeliegenden Faktoren. Und natürlich keine Gewähr für falsche Schlüsse.  
  Diese Seite dient der Ermittlung der erforrderlichen Aktivität für die nuklearmedizinische Untersuchung von Kindern.  
  Die Anpassung erfolgt entsprechend den Vorschriften der Medizinischen Strahlenschutzverordnung der Republik Österreich (MedStrSchV). Die Vorgaben entsprechen den Empfehlungen der European Association of Nuclear Medicine (EANM).  
  Aktivität-Kinder  
  Die rot umrahmten Felder sind mögliche Eingabefelder. Das Ergebnis wird im grün hinterlegten Feld angezeigt.  
  Auswahl der geplanten Untersuchung aus der Liste "geplante Untersuchung". Die Untersuchungen sind nach Radionuklid alphabetisch geordnet.  
  Auswahl der Masse des Kindes aus der Liste "Gewicht des Kindes". Die Gewichtseingabe ist in Schritten von 2 kg bis zu einem Gewicht von 68 kg möglich. Ab diesem Gewicht sind die empfohlenen Aktivitätswerte für den Erwachsenen maßgeblich.  
  Aus den Eingabedaten wird die seitens der EANM emfohlene Aktivität berechnet und im Panel [DATEN] zur Kontrolle angezeigt. Die EANM empfiehlt für sehr kleine Kinder die Applikation einer Mindestaktivität. Die Mindestaktivität der Untersuchung wird ebenfalls im Panel [Daten] angezeigt.  
  Wenn für diese Untersuchung ein Diagnostischer Referenzwert in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung der Republik Österreich existiert, wird dieser ebenfalls im Panel [DATEN] ausgewiesen.   
  Entsprechend den Vorgaben in Anlage 1 der MedStrSchV wird nach der Ermittlung der empfohlenen Dosis wie folgt vorgegangen: "Liegt die ermittelte Aktivität über dem für die betreffende Untersuchung in Tabelle 11 festgelegten Referenzwert für Erwachsene, dann ist die Erwachsenen-Aktivität zu verabreichen." (In Tabelle 11 werden für manche Untersuchungen die in  Österreich vorgeschriebenen diagnostischen Referenzwerte für Erwachsene angeführt.)  
  Die berechnete Aktivität wird unmittelbar nach Verlassen des Eingabefeldes oder Auswahl des Buttons "Aktualisieren" im Feld "Aktivität für das Kind" angezeigt. Das Ergebnis wird auf eine Kommastelle (100 kBq) gerundet.  
  Falls die nach Gewicht ermittelte Aktivität geringer ist als die Mindestaktivität, erscheint neben dem Ergebnis der Hinweis"entspricht der Mindestaktivität". Falls die Beschränkung durch den Diagnostischen Referenzwert für Erwachsene wirksam wird, erscheint an dieser Stelle ein Hinweis über die nach der Paediatric Dosage Card ermittelte Aktivität.  
  Falls für die gewählte Untersuchung ein Diagnostischer Referenzwert für Erwachsene definiert ist, wird dieser neben dem Ergebnis angezeigt. Andernfalls erscheint der Hinweis: "kein Diagnostischer Referenzwert festgelegt (Österr.)"  
  Daten  
  Die Vorgaben für die Berechnung sowie die zugrundeliegenden Faktoren wurden der Homepage der EANM entnommen. Stand der Daten ist die Paediatric Dosage Card in der Version 5.7.2016.   
  Link zur EANM: https://www.eanm.org/publications/dosage-card/  
  Download der EANM Paediatric Dosage Card (Version 5.7.2016)  
  Die Daten und die Berechnungsmethode stimmen mit den Vorgaben der Medizinischen Strahlenschutzverordnung (Österreich) überein: "Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Schäden durch Anwendung ionisierender Strahlung im Bereich der Medizin (Medizinische Strahlenschutzverordnung – MedStrSchV) StF: BGBl. II Nr. 375/2017 zuletzt geändert: BGBl. II Nr. 353/2020  
  Die Diagnostischen Referenzwerte wurden aus Anlage 1, Tabelle 11 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung der Republik Österreich entnommen (Stand 31.7.2020):   
  Link zum Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS): Medizinische Strahlenschutzverordnung  
  Versionen:  
  V 2.1 (2020-08-20) Anpassung an die Novelle 2020 der MedStrSchV; SpreadsheetConverter V 9; neues Layout;
                                eigener Tab für die Anzeige der verwendeten Daten.
 
V 2.0 (2015-08-18) Umstellung auf SpreadsheetConverter V 7 (Tabs).
  V 1.3 (2009-12-21) veröffentlicht auf www.medizinphysiker.at.